Schwerpunktschule

Auftrag der Schwerpunktschulen

Als pädagogische Leitlinien einer Schwerpunktschule gelten folgende Grundsätze:

  • Alle Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, im eigenen Lerntempo Lerninhalte zu bewältigen und individuelle Lernziele anzustreben. Sie leben und lernen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
  • Der Unterricht zielt darauf, durch sonderpädagogische und individuelle Hilfen eine den persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen.
  • Der Unterricht ist - wenn erforderlich - zieldifferent.
  • Der Unterricht orientiert sich an den Lernzielen der verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und ermöglicht Schulabschlüsse, die den individuellen Möglichkeiten entsprechen.
  • Als Grundlage der Förderung werden für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuelle Förderpläne erstellt.

siehe auch: Bildungsserver RLP

Leitidee der Schwerpunktschule Hainbuchenschule Hagenbach 

Integratives Vorhaben der Schule

Mit Beginn des Schuljahres 2007/08 wurde die Hainbuchenschule Hagenbach “Schwerpunktschule für Integration von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf”. “Die Grundschule ist ein Ort der grundlegenden Erfahrung. Sie soll jedem Kind grundlegende Bildung ermöglichen” (Schulordnung)

Die Schule versteht sich als

  • Ort der Bildung, Herausbildung und Herausforderung
  • Ort des gemeinsamen Lernens
  • Ort zur individuellen Entfaltung und Entwicklung
  • Ort des Zusammenseins und des sozialen Lernens
  • … als Ort, an dem sich Schüler wohlfühlen und jedes Kind in seiner Individualität und Persönlichkeit verstanden und akzeptiert wird.

Institutionelle Rahmenbedingungen:

  • Kinder mit erhöhtem Förderbedarf werden auf Wunsch der Eltern und nach Entscheidung der Schulbehörde nicht in eine Förderschule sondern in die Regelklassen der Schwerpunktschule aufgenommen. Sie werden dort integriert und zieldifferent, d.h. nach dem Rahmenplan und den Richtlinien der zuständigen Förderschule unterrichtet.
  • Die Integrationsschüler werden ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend gefördert. Sie erfahren Unterstützung  mittels differenzierender Aufbereitung komplexer Unterrichtsinhalte sowie durch gezielte Hilfe beim Bearbeiten von Arbeitsaufträgen und das Bereitstellen von Fördermaterialien.

Folgende Grundsätze gelten für die pädagogische Arbeit mit den Integrationsschüler/innen:

  1. Äußere/innere Differenzierung:
    Unser Schwerpunkt liegt auf der inneren Differenzierung. In Abhängigkeit von Schüler und Lernstoff bzw. Lernstand, ist die äußere Differenzierung eine weitere Option verbunden mit dem Ziel der Teilhabe am Regelunterricht. Adäquate Materialien zur Differenzierung werden bereitgestellt. Handlungsorientiertes Lernen in lebenspraktischen Bildungsbereichen wird nach den Bedürfnissen der Schüler ermöglicht. Das Team von Klassenlehrer und Förderlehrer entscheidet, wann und welche Form der Förderung eingesetzt werden soll.
  2. Teamarbeit
    Teamarbeit findet auf drei Ebenen statt:
    • Förderlehrerteam: Dem Förderlehrerteam gehören alle Förderlehrer an. Es trifft sich in regelmäßigen Abständen. Dies wird durch die Stundenplaneinteilung berücksichtigt.
    • Stufenteams: Alle Klassenlehrer einer Stufe, sowie die auf der Stufe eingesetzten Förderlehrer und gegebenenfalls die pädagogische Fachkraft bilden die jeweiligen Stufenteams. Austausch zwischen den Stufenteams findet ebenfalls in der Regel wöchentlich statt.
    • Klassenstufenteams:  bestehen aus Klassenlehrer, Förderlehrer (3. und 4. Klasse) und pädagogischer Fachkraft (1. und 2. Klasse )
  3. Lernstandsfeststellung
    Im Verlauf der gesamten Grundschulzeit werden in verschiedenen Lernbereichen und in bestimmten zeitlichen Abständen individuelle Lernstandsfeststellungen (Test, Schülerbeobachtung in allen Lernbereichen, Spiele) durchgeführt, um den aktuellen Lernstand zu ermitteln. Dies findet nach Bedarf bei einzelnen Schülern oder in der gesamten Klasse statt. Den Lehrkräften dienen diesen Erhebungen der differenzierten Planung des weiteren Unterrichts.
  4. Elternarbeit / Beratungsgespräche
    Beratungsgespräche zwischen Eltern und Lehrern mit praktischen Hilfestellungen zur häuslichen Förderung und Forderung finden frühzeitig und nach Bedarf statt.
  5. Kooperation
    Die enge Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Kindergärten ist durch einen Kooperationsvertrag festgeschrieben und mündet in verschiedene kleine Projekte, die den Schulanfängern den Übergang erleichtern. In diese Zusammenarbeit werden Förderlehrer frühzeitig miteinbezogen. Mit Blick auf den Übertritt in die weiterführende Schule findet ein Austausch mit den anderen Bildungseinrichtungen statt. Ebenso wird für die Eltern der dritten Klassen im Frühjahr ein Informationsabend „weiterführende Schulen“ auf Verbandsgemeindeebene organisiert. Die Grundschule kooperiert außerdem mit außerschulischen Institutionen (z.B. Jugendamt, Beratungsstellen, Hort).